Ökologische Richtlinien für Händler
Auf den Ökowochenmärkten & mehr gibt es Waren von erzeugenden, verarbeitenden und handelnden Unternehmen vorwiegend aus der Region Berlin/Brandenburg, die ökologische Produkte anbieten.
1. Erzeugnisse pflanzlicher und tierischer Herkunft
müssen nach der Ökobasisverordnung 834/2007 (Verordnung der EU über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel) und deren Durchfüh-rungsbestimmungen (www.oekolandbau.de/erzeuger/richtlinien-und-kontrolle/gesetze-und-verordnungen) kontrolliert und zertifiziert sein und den Richtlinien der anerkannten ökologischen Anbauverbände (Verbund Ökohöfe Nordost, Demeter, Bioland u.a.) entsprechen. Das gilt sowohl für unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte als auch für Verarbeitungsprodukte des pflanzlichen und tierischen Bereiches.
Dazu zählen:
– landwirtschaftliche und gärtnerische Rohprodukte (Getreide, Gemüse, Obst)
– verarbeitete Produkte pflanzlicher Herkunft (Brot- und Backwaren, Müsli, Teigwaren, Brotaufstriche, Fette und Öle, Suppen und Soßen, Feinkostkonserven z.b. Mayonnaise & Dressing, Tofu, Kaffee, Tee, Kräuter, Säfte, Wein)
– Rohprodukte und verarbeitete Produkte tierischer Herkunft (Fleisch- und Wurstwaren, Milch- und Milchprodukte, Honig)
– Fische müssen entweder nach den Richtlinien der Anbauverbände gehalten werden oder aus Wildfang stammen.
2. Produkte aus dem Nicht-Lebensmittelbereich
– Naturkosmetik, ätherische Öle, Heilmittel, Räucherwerk
– Naturtextilien, Bezugsstoffe, Füllstoffe, Textilspielzeug
– Felle, Lederwaren (Schuhe, Möbel, Kleider),
– Papier und Bürowaren
– Wasch- und Reinigungsmittel
– Holz und Flechtwerk;
– Ton und Keramikerzeugnisse
Für die Zulassung hier nicht aufgeführter Produkte oder Produktgruppen auf dem Ökomarkt gilt: Das Produkt muss ökologisch sinnvoll sein. Herstellung und Vertrieb sollen so umweltschonend wie möglich erfolgen.